Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung gewählt.
Sie können wiedergewählt werden.Gemäss dem Organisationsreglement müssen die Mitglieder ihr Mandat mit der Zurücklegung des 70. Altersjahrs auf das Datum der nächstfolgenden Generalversammlung niederlegen.
Bei jeder Wahl bzw. Wiederwahl erfolgt die Stimmabgabe individuell.
Vorbehaltlich seiner unübertragbaren Kompetenzen hat der Verwaltungsrat der Generaldirektion die betriebliche Leitung der Konzerngesellschaften übertragen.
Unter der Leitung des Generaldirektors (CEO) führt und entwickelt die Generaldirektion den Konzern im Rahmen der Strategie, der Jahresziele, der mittel- und langfristigen Pläne, der Organisation und des Budgets, wie sie vom Verwaltungsrat festgelegt oder genehmigt wurden. Nicht budgetierte Verpflichtungen von über CHF 1'000’000.– sind durch den Verwaltungsrat zu genehmigen. Informationssysteme ermöglichen es dem Verwaltungsrat, die Arbeit der Generaldirektion regelmässig zu kontrollieren.
PubliGroupe lancierte im Januar 2011 einen Code of Conduct, der gruppenweit für alle Firmen und Mitarbeitenden gilt, bei welchen die Gruppe Mehrheitsbeteiligungen hält. Der Kodex beschreibt den Wertekanon der Gruppe und gliedert sich in drei Ebenen. Kunden- und Service- Orientierung
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